Rechtsprechung
   VG Ansbach, 26.07.2019 - AN 17 S 19.50639   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,25736
VG Ansbach, 26.07.2019 - AN 17 S 19.50639 (https://dejure.org/2019,25736)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26.07.2019 - AN 17 S 19.50639 (https://dejure.org/2019,25736)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26. Juli 2019 - AN 17 S 19.50639 (https://dejure.org/2019,25736)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,25736) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 7; VO (EU) Nr. 604/2013 Art. 29 Abs. 2
    Keine Verlängerung der Überstellungsfrist durch Gang ins offene Kirchenasyl

  • rewis.io

    Keine Verlängerung der Überstellungsfrist durch Gang ins offene Kirchenasyl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2019 - AN 17 S 19.50639
    Zwischenzeitlich hat der Europäische Gerichtshof auf eine Vorlage des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zum Flüchtigsein über eine andere Konstellation entschieden und ein Flüchtigsein angenommen, wenn ein Asylbewerber seine Unterkunft verlässt, ohne seinen Aufenthaltsort den zuständigen Behörden mitzuteilen und dadurch die Rücküberführung in den zuständigen Mitgliedstaat scheitert (EuGH, U.v. 19.3.2019, C-163/17 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2017 - A 11 S 2151/16

    Aussetzung des Verfahrens, Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der

    Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2019 - AN 17 S 19.50639
    Einige Verwaltungsgerichte stellen auf die Bedeutung des Wortes nach den verschiedenen amtlichen Sprachversionen ab und kommen zu dem Schluss, dass die Wortbedeutung auch aktive Handlungen des Asylantragstellenden, die über die bloße Ortsveränderung ohne Kenntnis der nationalen Behörden hinausgehen, erfassen kann (bspw. VG Berlin, B.v. 25.1.2018 - 31 L 586.17 A - BeckRS 2018, 789; VGH Baden-Württemberg, B.v. 15.03.2017 - A 11 S 2151/16 - NVwZ-RR 2017, 890).
  • BVerwG, 26.05.2016 - 1 C 15.15

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Zuständigkeitsübergang;

    Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2019 - AN 17 S 19.50639
    Nach § 34a Abs. 2 Satz 2 AsylG bestand während des Laufs des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO nämlich ein gesetzesunmittelbares Abschiebungsverbot, das der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs im Sinne des Art. 29 Abs. 1 Alt. 2 Dublin III-VO gleichkommt (vgl. BVerwG zur Rechtslage nach der Dublin II-VO, U.v. 26.5.2016, 1 C 15/15 - juris Rn. 11 und BayVGH zur Dublin III-VO, U.v. 29.3.2017, 15 B 16.50080 - juris) bzw. ein vorübergehendes Bleiberecht im Sinne von Art. 27 Abs. 3 Buchst. a) oder Art. 27 Abs. 3 Buchst. c) Dublin III-VO bewirkt.
  • VGH Bayern, 16.05.2018 - 20 ZB 18.50011

    Keine Verlängerung der Überstellungsfrist bei offenem Kirchenasyl

    Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2019 - AN 17 S 19.50639
    Dem gegenüber hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem jüngeren Einstellungsbeschluss nach § 92 Abs. 3 VwGO - allerdings ohne tiefergehende Auseinandersetzung mit der Wortbedeutung - die Auffassung vertreten, dass der Umstand, dass sich der Asylantragsteller im sog. offenen Kirchenasyl befindet, nicht dafür spreche, das Merkmal "flüchtig" als erfüllt anzusehen (BayVGH, B.v. 16.9.2018 - 20 ZB 18.50011 - juris).
  • VGH Bayern, 29.03.2017 - 15 B 16.50080

    Die sechsmonatige Frist für die Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat

    Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2019 - AN 17 S 19.50639
    Nach § 34a Abs. 2 Satz 2 AsylG bestand während des Laufs des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO nämlich ein gesetzesunmittelbares Abschiebungsverbot, das der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs im Sinne des Art. 29 Abs. 1 Alt. 2 Dublin III-VO gleichkommt (vgl. BVerwG zur Rechtslage nach der Dublin II-VO, U.v. 26.5.2016, 1 C 15/15 - juris Rn. 11 und BayVGH zur Dublin III-VO, U.v. 29.3.2017, 15 B 16.50080 - juris) bzw. ein vorübergehendes Bleiberecht im Sinne von Art. 27 Abs. 3 Buchst. a) oder Art. 27 Abs. 3 Buchst. c) Dublin III-VO bewirkt.
  • VG Berlin, 25.01.2018 - 31 L 586.17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2019 - AN 17 S 19.50639
    Einige Verwaltungsgerichte stellen auf die Bedeutung des Wortes nach den verschiedenen amtlichen Sprachversionen ab und kommen zu dem Schluss, dass die Wortbedeutung auch aktive Handlungen des Asylantragstellenden, die über die bloße Ortsveränderung ohne Kenntnis der nationalen Behörden hinausgehen, erfassen kann (bspw. VG Berlin, B.v. 25.1.2018 - 31 L 586.17 A - BeckRS 2018, 789; VGH Baden-Württemberg, B.v. 15.03.2017 - A 11 S 2151/16 - NVwZ-RR 2017, 890).
  • VG Ansbach, 14.04.2016 - AN 6 K 15.31132

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Abschiebungsschutz bei aktivem "Kirchenasyl"

    Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2019 - AN 17 S 19.50639
    Beim Institut des Kirchenasyls handelt es sich auch nicht um ein rechtlich vorgesehenes oder sonst anerkennenswert zulässiges Verfahren (VG Ansbach, U.v. 14.4.2016 - AN 6 K 15.31132 - BeckRS 2016, 45664), das eine Abschiebung rechtlich verhindern würde.
  • VGH Bayern, 30.03.2015 - 21 ZB 15.50025

    Asylverfahrensrecht (Äthiopien)

    Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2019 - AN 17 S 19.50639
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (vgl. B.v. 30.3.2015, 21 ZB 15.50025 - juris, ebenso VG Potsdam, U.v. 25.2.2015, 6 K 1554/14.A - juris, a.A. aber VG Dresden, B.v. 16.5.2019, 1 K 2225/18.A - juris) bei einem Ablauf der Überstellungsfrist von einer Erledigung des Bescheides auszugehen, so dass der Klage und dem Eilantrag das Rechtschutzbedürfnis fehlen würde.
  • VG Ansbach, 06.12.2018 - AN 17 K 18.50438

    Antrag auf internationalen Schutz

    Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2019 - AN 17 S 19.50639
    Unter Zugrundlegung dieser Rechtsprechung und in Fortführung der eigenen Rechtsprechung der Kammer (VG Ansbach, U.v. 6.12.2018, AN 17 K 18.50438 - juris) geht das Gericht davon aus, dass es für das Merkmal der Flucht auf drei Punkte ankommt.
  • VG Gießen, 17.09.2018 - 4 L 9383/17

    Flüchtig im Sinne der Dublin III-VO

    Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2019 - AN 17 S 19.50639
    Teilweise wird das Merkmal bereits dann als erfüllt angesehen, wenn der Asylantragstellende das Überstellungsverfahren absichtlich behindere oder durch ihn zuzurechnende Pflichtverletzungen erheblich erschwere, worunter auch der Gang in ein Kirchenasyl subsumiert werden könne (bspw. VG Schwerin, B.v. 24.8.2016 - 3 B 2176/16 As SN - juris; VG Gießen, B.v. 17.9.2018 - 4 L 9383/17.GI.A - BeckRS 2018, 26446).
  • VG Schwerin, 24.08.2016 - 3 B 2176/16

    Dublin-Verfahren; Überstellung nach Ungarn; flüchtiger Asylbewerber

  • VG Ansbach, 13.08.2019 - AN 17 K 17.50899

    Wegen Ablaufs der Überstellungsfrist erfolgreiche Anfechtungsklage gegen einen

  • VG Potsdam, 25.02.2015 - 6 K 1554/14

    Asylrecht (Dublin Verfahren Somalia/Italien)

  • VG Dresden, 16.05.2019 - 1 K 2225/18
  • VG Ansbach, 15.04.2020 - AN 17 M 19.50975

    Kostenerinnerung gegen Kostenfestsetzung für neuen Anwalt im Verfahren

    Mit Schriftsatz vom 18. Juni 2019 beantragte der Antragsteller durch seine jetzige Prozessbevollmächtigte, den Beschluss vom 17. Dezember 2018 nach § 80 Abs. 7 VwGO abzuändern (AN 17 S 19.50639).

    Mit Schriftsatz vom 20. August 2019 beantragte die Prozessbevollmächtigte im Verfahren AN 17 S 19.50639 die Kostenfestsetzung unter Zugrundelegung eines Gegenstandswertes von 2.500,00 EUR wie folgt:.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die beigezogenen Gerichtsakten AN 14 S 17.50898, AN 17 K 17.50899 und AN 17 S 19.50639 sowie die Akte AN 17 M 19.50975 verwiesen.

  • VG Ansbach, 23.07.2020 - AN 17 E 20.50215

    Keine Unterbrechung der Überstellungsfrist durch pandemiebedingte Aussetzung der

    Da der Ablauf der Überstellungsfrist hier aber im Streit steht und die Antragsgegnerin gerade nicht von einer Erledigung ihres Bescheides ausgeht, sondern die Abschiebung des Antragstellers aus dem Bescheid vom 12. November 2019 weiter für möglich hält, geht vom Bescheid jedenfalls faktisch die beabsichtigte Rechtswirkung noch aus, so dass Anfechtungsklage und Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO als zulässig zu erachten sind und geeignet sind, den Rechtschein zu beseitigen (vgl. hierzu auch VG Ansbach, B.v. 26.7.2019 - AN 17 S 19.50639 - juris).
  • VG Ansbach, 23.09.2020 - AN 17 K 20.50258

    Abänderung eines Dublin-Bescheids nach Ablauf der Überstellungsfrist

    Es ist jedoch in der Rechtsprechung der hier zuständigen Kammer unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geklärt, dass allein der Gang in das sog. "offene Kirchenasyl" für sich gesehen nicht zur Annahme des Merkmals "Flüchtig Sein" führt, weil es jedenfalls aufgrund der Praxis der Ausländerbehörden im Freistaat Bayern hinsichtlich der Nichtabschiebung aus dem Kirchenasyl heraus an der Kausalität zwischen dem Scheitern der Überstellung und einer in Entziehungsabsicht erfolgten Ortsveränderung fehlt (vgl. etwa: VG Ansbach, B.v. 26.7.2019 - 17 S 19.50639, BeckRS 2019, 18511 sowie BayVGH, B.v. 12.2.2020 - 14 B 19.50010 - BeckRS 2020, 1946).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht